Schwangerschaftskonfliktberatung
Damit es Ihre Entscheidung ist

Wenn Sie ungewollt schwanger sind, verlangt das Gesetz, dass vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch eine Beratungsstelle aufgesucht werden muss. In unserer Beratungsstelle bieten wir die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§5/6 SchKG §219 StGB mit Ausstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsscheins an.

Der Begriff „Konflikt“ bedeutet nicht, dass bei einer ungewollten Schwangerschaft immer ein innerer Konflikt bestehen muss. Es gibt auch Konflikte, die von außen an Sie herangetragen werden können. Niemand darf Sie zwingen eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Die Entscheidung liegt ganz in Ihrer Hand.

Wir beraten ergebnisoffen, d. h. wir unterstützen Sie dabei, für sich die richtige Entscheidung und den richtigen Weg zu finden.

Hier können Sie sich ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schwangerschaftsabbruch haben wir Ihnen unten zusammengefasst.

Häufige Fragen:

Muss ich vor der Beratung zur Gynäkolog*in?

Nein, das müssen Sie nicht. Sie können zuhause einen Schwangerschaftstest machen und anschließend bei uns einen Termin vereinbaren. Von uns bekommen Sie alle Informationen, die Sie für einen Schwangerschaftsabbruch oder für ein Austragen der Schwangerschaft brauchen. Sie bekommen eine Liste mit Adressen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Und Sie bekommen einen Beratungsschein, den Sie für den Abbruch brauchen und dem*der Ärzt*in geben müssen.

Muss ich meinem*meiner Gynäkolog*in von dem Schwangerschaftsabbruch erzählen?

Manche Frauen möchten ihrem*ihrer Gynäkolog*in nicht sagen, dass sie einen Abbruch machen möchten. Sie befürchten, beeinflusst oder verurteilt zu werden. Sie müssen niemanden über den Abbruch informieren, wenn Sie das nicht möchten. Wichtig ist, dass Sie nach dem Abbruch zu einer Nachuntersuchung gehen. Die Nachuntersuchung kann auch der*die Ärzt*in machen, der*die den Abbruch gemacht hat. Medizinisch gesehen kann ein Abbruch im Körper nicht nachgewiesen werden. Das Schwangerschaftshormon kann allerdings noch 4 bis 6 Wochen nach dem Abbruch nachgewiesen werden.

Was muss ich vor einem Schwangerschaftsabbruch erledigen?

– Sie müssen einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren. Fragen Sie am Telefon, ob die Beratungsstelle den Beratungsschein ausstellt. Den Schein brauchen Sie, damit ein Abbruch gemacht werden darf.

– Wenn Sie nicht so viel Geld verdienen, dann übernimmt das Land die Kosten für den Abbruch. Die Kostenübernahmebescheinigung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse holen. Die Krankenkasse möchte nur wissen, wie hoch ihr Einkommen ist. Die Mitarbeiter*innen stellen keine persönlichen Fragen, Sie müssen dort keine Gründe für den Schwangerschaftsabbruch nennen.

– Sie brauchen für den Abbruch einen Nachweis über Ihre Blutgruppe. Dabei geht es nicht darum, dass Sie vielleicht Blut verlieren. Falls Sie eine bestimmte Blutgruppe haben (Rhesus negativ), bekommen Sie eine Spritze. Die Spritze verhindert, dass bei einer neuen Schwangerschaft Antikörper gebildet werden. Die Blutgruppe kann auch bei der Vorbesprechung mit dem*der Ärzt*in, der*die den Abbruch macht, festgestellt werden. Sie können auch einen Blutspendeausweis oder einen alten Mutterpass mitbringen, falls Sie so etwas haben.

Kann ich nach dem Abbruch wieder schwanger werden?

Ein Abbruch hat keinen Einfluss darauf, wieder schwanger zu werden. Durch den Abbruch wird in Ihrer Gebärmutter nichts verletzt. Falls Sie zukünftig gewollt schwanger werden möchten, dann sind Ihre Möglichkeiten unverändert zu vor dem Abbruch.

Sie können direkt im ersten Zyklus nach dem Abbruch wieder schwanger werden, so dass es wichtig ist, sich Gedanken um Ihre Verhütung zu machen. Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf auch in dieser Frage.